GisChem

Fragen & Antworten

Stimmen die Einstufung und Kennzeichnung eines Gemisches, das wir verkaufen möchten?

Gerne können Sie zu einer ersten nicht rechtsverbindlichen Überprüfung den Gemischrechner verwenden.
Der Gemischrechner setzt die Vorschriften der für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen aus dem Anhang I der CLP-Verordnung (1272/2008/EU) technisch um. An verschiedenen Stellen sind weitere Fragen und Auswahlmöglichkeiten vorhanden, die für eine richtige Berechnung fachkundig zu beurteilen sind. Das sind z.B. Fragen nach dem Aggregatzustand, nach spezifischen Konzentrationsgrenzen (SCL), nach vorliegenden Testdaten oder der Anwendung des Additivitätsprinzips. 

Verantwortlich für die richtige Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen ist der Lieferant. Inverkehrbringen ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Auch eine Einfuhr gilt als Inverkehrbringen. Das kostenlose Versenden von Mustern gilt auch als Inverkehrbringen.

Die korrekte Einstufung und Kennzeichnung ist Bestandteil des Sicherheitsdatenblattes, das beim Inverkehrbringen zur Verfügung gestellt werden muss. Das Sicherheitsdatenblatt ist gemäß REACH Verordnung Anhang II durch eine sachkundige Person zu erstellen. Dies ist vergleichbar mit der im deutschen Gefahrstoffrecht definierten Fachkunde, die neben Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnah ausgeübter beruflicher Tätigkeit die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erfordert. Die Behörde kann den Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verlangen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Fragen und Antworten zu Sicherheitsdatenblättern und zur Nutzung des Gemischrechners.

Auf den Garantie- und Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen. Die juristische Verantwortung bleibt beim Lieferanten.

Darüber hinausgehende und rechtsverbindliche Antworten gibt die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA, reach-clp-biozid-helpdesk.


Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.