GisChem

Phthalsäureanhydrid

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Phthalsäureanhydrid


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS05 GHS07

Gefahr

Die im Fol­gen­den aufge­führten Ge­fahren und Maß­nahmen be­ziehen sich auf den Fest­stoff.
Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann Augen und Ma­gen-Darm-Trakt reizen. Vor­über­gehend Husten, Kopf­schmerzen, Seh­störung, Gewicht­abnahme mög­lich. Kann Nieren­schaden, Lungen­schaden, Augen­schaden, Schleim­hautge­schwüre ver­ur­sachen. Ein­atmen der Dämpfe, Aero­sole, Stäube kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Personen mit Phthalsäureanhydrid-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit starken Säuren und starken Lau­gen unter hef­tiger Wärme­entwicklung. In geschlossenen Apparaturen kann sich abgelagerter Staub beim Öffnen der Apparate durch Luftzutritt von selbst entzünden. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bildet bei Kontakt mit Salpeter­säure Nitro­ver­bindungen Explosionsgefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Aminen, Kupfer­oxid, Natrium­nitrit, beim Erhitzen auch mit Wasser und Alko­holen.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Sack­entleer­geräte ver­wen­den und ent­leerte Säcke in Sack­verdichtungs­an­lage ge­ben. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Falls feucht gereinigt wird, auf Abwesenheit von Eisen achten, da sonst gefährliche Reaktionen auftreten können. Bei der Reinigung mit Industriestaubsaugern unbedingt Feuchtigkeit ausschließen. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

In Gummi-Mischereien: Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk. Kein Dauerkontakt - anhaftende Pulverreste sofort entfernen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter A1-P2 (braun/weiß) oder Kombinationsfilter A2-P2 (braun/weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseiti­gung von ausge­laufenem/ver­schütte­tem Produkt immer Schutz­brille und Hand­schuhe tra­gen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Produkt ist brennbar (Glimm­brand), doch nur kurzes An­brennen und rasches Aus­löschen von selbst. In Einzel­fällen Aus­brei­tung eines of­fenen Brandes. Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Rück­zündungs­gefahr bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel . Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser, ggf. mit PEG 400 spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz). Sofort, auch bei feh­lenden Krank­heits­zeichen, ein Do­sier­aerosol (inha­lati­ves Ste­roid) ein­atmen lassen. Dosierung, Art der Anwendung und weitere Behandlung nach be­triebs­ärztlicher Anordnung!
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten!
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Verpackungen mit Restinhalten: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Ver­unrei­nigtes Auf­saug­material und Putz­lappen sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)