GisChem

Zinn (II)-oxid

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Zinn (II)-oxid


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS07 GHS08

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Kann die Atem­wege, Magen-Darm-Trakt, Au­gen und Haut reizen. Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Verschlucken kann zu gastrointestinalen Störungen (z.B. Er­brechen) und bei längerfristiger Exposition zu Nierenfunktionsstörungen führen. Dauer­hafte Schä­den mög­lich.
Kann in der Hitze mit Schwefel- oder Stickoxiden hef­tig rea­gieren.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung von anderen Arbeitsplätzen, Aufenthalt nur soweit notwendig. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Lagerbedingungen beachten! Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: . . . (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.) Beim Tragen von Schutz­hand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe empfehlenswert! Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung!



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Besei­tigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel für Fest­stoffe be­steht Rück­zündungs­gefahr. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Zinnoxid-Rauch)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Nach Kontakt mit Zinn(II)-oxid verun­reinigte Klei­dung, auch Unter­wäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen. Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)