GisChem

Ethylenglykol

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ethylenglykol: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS07 GHS08

Achtung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373). Kann die Atem­wege, Magen-Darm-Trakt, Au­gen und Haut reizen. Kann Übelkeit, Er­brechen, Schwin­del, Krämpfe, Herz­rhythmus­störung, Atembe­schwerden, Seh­störung, Nieren­schaden, Leber­schaden und Nerven­schaden ver­ur­sachen.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Chromtrioxid, Perchlorsäure, Natronlauge. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)