GisChem

Schwefel

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Schwefel: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS07

Achtung

Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Kann Atem­wege, Augen und Haut reizen.
Entzündbarer Feststoff (H228). Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Entzün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch alle betrieb­süblichen Zünd­quellen möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkali­metallen, Erdalkali­metallen, Metall­oxiden, Nicht­metall­oxide, Nitro­ver­bindungen, Nitri­ten, Nitra­ten, Nitriden, Sul­fiden, Hydriden, Ether und Phosphor. Bildet mit Ben­zin, Eisen und Blei­chromat brennbare Gase/Dämpfe. Vorsicht! Selbstentzündungsgefahr! Bildet mit Carbiden, Kohlen­stoff/Aktiv­kohle sowie beim Erhitzen mit Me­tallen brennbare Gase/Dämpfe. Bil­det mit Wasser­stoff in der Wärme gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe (Schwefel­wasser­stoff).
WGK: nicht wassergefährdend