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Chrom(III)-oxid

Auszug aus:
Datenblatt

Chrom(III)-oxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Chrom(III)-oxid wird auch als Chromoxid, Dichromtrioxid, Chromsesquioxid, Chromgrün, Chromoxidgrün, C.I. 77288 oder C.I. Pigment Grün 17 bezeichnet.
Chrom(III)-oxid ist ein grüner, metallisch glänzender oder buntschillernder, geruchloser Feststoff. Er ist in allen üblichen Lösemitteln sowie in Säuren und Alkalien unlöslich.
Er wird in Schleifmitteln, Hochtemperaturwerkstoffen, Katalysatoren, Halbleitern, Gläsern, Legierungen und Pigmenten eingesetzt.
Chrom(III)-oxid ist nicht mit dem krebserzeugenden und erbgutverändernden Chromtrioxid (CrO3) zu verwechseln!
Schmelzpunkt: 2435 °C
Siedepunkt: > 3000 °C
Chrom(III)-oxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Cr (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 806
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.