Nonylphenol (NP) ist ein farbloses bis gelbliches, schwach phenolartig riechendes, sehr zähflüssiges Stoffgemisch verschiedener Isomere, dessen Hauptanteil i.d.R. das 4-Nonylphenol ausmacht.
Es ist wenig löslich in Wasser und gut löslich in Alkohol.
Verwendet wird Nonylphenol als vielfältiges Zwischenprodukt, als Alterungsschutzmittel, als Beschleuniger bei der Epoxidharzherstellung und zur Herstellung von Phenol-, Kunstharzen, Lacken und Schmieröladditiven.
Der Stoff 4-Nonylphenol (verzweigt und linear, ethoxyliert) ist in Anhang XIV der REACH-Verordnung im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt.
Er darf nur nach erteilter Zulassung vermarktet werden. Nachgeschaltete Anwender dürfen solche Stoffe nur für zugelassene Verwendungen einsetzen.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Darf für verschiedene Zwecke weder als Stoff noch in Gemischen in Konzentrationen ≥ 0,1 Gew.-% in Verkehr gebracht oder verwendet werden (s. Nr. 46 (bzw. 46a) in VO).
Schmelzpunkt: -10 °C
Siedepunkt: 290 °C bis 302 °C
Flammpunkt: > 140 °C
Zündtemperatur: 370 °C
Nonylphenol
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 272
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.