Cyclohexan wird auch als Hexahydrobenzol, Hexamethylen oder Hexanaphthen bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, süßlich-aromatisch, in hohen Konzentrationen stechend riechende, flüchtige Flüssigkeit.
Cyclohexan ist wasserunlöslich, aber mit Methanol, Ethanol, Aceton, Diethylether und Kohlenwasserstoffen vollständig mischbar.
Der Stoff wird als Ausgangsstoff für organische Synthesen und als Lösemittel für Lacke und Harze verwendet.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis dürfen bei Abgabe an die breite Öffentlichkeit nicht mehr als 0,1 Gew.-% Cyclohexan enthalten (s. Nr. 57 in VO).
Flammpunkt: -18 °C
Schmelzpunkt: 7 °C
Siedepunkt: 80,7 °C
Zündtemperatur: 260 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,0 Vol.-% bzw. 35 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 8,3 Vol.-% bzw. 290 g/m³
Cyclohexan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 700 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: 1,2-Cyclohexandiol (nach Hydrolyse), Grenzwert: 150 mg/g Kreatinin, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten oder Expositionsende, bzw. Schichtende
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 63
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.