Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Dämpfe möglichst direkt absaugen. Wenn das nicht möglich ist, nur in gut gelüfteten Räumen arbeiten. Gebinde nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden.
Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Zur Abdeckung von Fußböden nur ableitfähige Folien verwenden, Lackreste auf dem Boden vermeiden. Zur Probenahme Plastikkelle mit Holzstab verwenden. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen. Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeitsschluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen vermeiden! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Produktreste sofort von der Haut entfernen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Bei Handanstrich/Tauchverfahren ist Atemschutz nur bei großflächigen und längerfristigen Tätigkeiten ohne technische Lüftungsmaßnahmen erforderlich. In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!
Gasfilter A_ (braun).