GisChem

Chrom(VI)-oxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Chrom(VI)-oxid: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen D-P006 Zutritt für Unbefugte v P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Auf Trocken­heit ach­ten, nur trocke­ne Hilfs­mittel ver­wen­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Sack­entleer­geräte ver­wen­den und ent­leerte Säcke in Sack­verdichtungs­an­lage ge­ben. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern. Staub­ent­wick­lung ver­mei­den! Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen!
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden. Beim Reinigen des Arbeitsbereiches Staubaufwirbelung vermeiden, z.B. Industriestaubsauger oder Naßkehrmaschinen einsetzen. Arbeits­plätze und Maschinen regelmäßig von Staub­ablagerungen und Spänen durch Absaugen reinigen. Industrie­sauger (mindestens Staubklasse M) verwenden. Nicht trocken kehren. Abblasen ist verboten.
Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Hand- und Hautschutz besonders beachten - der Stoff kann auch durch die Haut in den Körper gelangen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Hautschutz: Hautschutzplan beachten!
Atemschutz: Partikelfilter P3 (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Beim Ver­dün­nen oder Ab­fül­len: Kunst­stoff­schürze! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.