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Tetrabenzylthiuramdisulfid (TBzTD)

Auszug aus:
Datenblatt

Tetrabenzylthiuramdisulfid (TBzTD): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Tetrabenzylthiuramdisulfid (TBzTD) wird auch als Tetrakis(phenylmethyl)thioperoxydicarbothiamid bezeichnet und ist ein beigefarbener Feststoff mit schwachem Eigengeruch, der praktisch unlöslich in Wasser, aber löslich in einigen organischen Lösungsmitteln ist.
Er wird in der Gummiindustrie als Vulkanisationsbeschleuniger eingesetzt und kommt als Pulver, beöltes Pulver oder Granulat in den Handel.
Ab 150 °C Zersetzung.
Schmelzpunkt: 124 °C bis 135 °C
Siedepunkt: 147 °C bis 149 °C
Zündtemperatur: 440 °C
Untere Explosionsgrenze: 20 g/m³
Die Charakteri­sierung und die Stoff­daten (Schmelz­punkt, Siedepunkt, Zünd­tempe­ratur, untere Explo­sions­grenze, Staubexplosionsklasse) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Tetrabenzylthiuramdisulfid (TBzTD)
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1837
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.