Diese Produktgruppe umfasst Mineralölweichmacher für die Gummiindustrie, auch als Prozessöle bezeichnet, die krebserzeugend sind.
Die einzelnen Produkte setzen sich in unterschiedlichem Maße aus aromatischen, naphthenischen und paraffinischen Kohlenwasserstoffen zusammen.
Es handelt sich um braune Flüssigkeiten.
In der Praxis wurden diese Produkte inzwischen weitestgehend gegen nicht als krebserzeugend eingestufte Produkte ersetzt.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Flammpunkt: ca. 200 bis 250 °C
Die Charakterisierung sowie die Stoffdaten (Flammpunkt) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische (ehemalige Gr. B TRGS 900): Mineralölweichmacher in Polymeren
Früherer TRK-Wert: 40 mg/m³. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung: Kategorie 4 (4-facher Grenzwert im 15-Minuten-Mittelwert; maximal 1 Stunde pro Schicht)
Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige Destillate
Krebserzeugend Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, nicht namentlich aufgeführt: zur Klassenzuordnung siehe Abschnitt 5.2.7.1.1 (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.