Kohlendioxid wird auch als Kohlenstoffdioxid, Kohlensäure oder Kohlensäureanhydrid bezeichnet und ist ein farb- und geruchloses, nicht brennbares Gas mit einem schwach säuerlichen Geschmack. Kohlendioxid ist nur wenig in Wasser löslich.
Kohlendioxid ist schwerer als Luft. Es kann bei erhöhtem Druck bereits bei Raumtemperatur verflüssigt werden und ist als verflüssigtes Gas in Druckbehältern im Handel.
Bei Austritt grosser Gasmengen entstehen kalte Nebel, die sich am Boden weithin ausbreiten. Bei Austritt von flüssigem Kohlendioxid aus Steigrohrflaschen entsteht festes Trockeneis.
Kohlendioxid wird vielen Getränken zugesetzt, es wird in der Kältetechnik zum Verflüssigen von Gasen, als Feuerlöschmittel und als Schutzgas beim Schweißen verwendet.
Weiterhin benötigt man es zur Herstellung von Carbonaten, Harnstoff oder Salicylsäure.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung von Kohlendioxid in Druckgasflaschen im Labor.
Für Kohlendioxid als Trockeneis sowie für freiwerdendes Kohlendioxid als Treibmittel sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Schmelzpunkt: -57 °C; Siedepunkt (Sublimation): -79 °C.
Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 256
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.