Diese Produktgruppe umfasst die Einweg-Sprays in Druckgaspackungen (auch Spraydosen, Druckgasdosen, Aerosolpackungen), die als Treibgase Propan und Butan und/oder Dimethylether enthalten und extrem entzündbar sind.
Darunter fallen die unterschiedlichsten Produkte. In Lack-, Schmiermittel-, Reinigungs- und Wartungssprays sind Bindemittel (z.B. Alkyd-, Acryl-, Epoxy-Harze), Füllstoffe, ggf. Farb- oder Metallpigmente sowie Lösemittel enthalten.
Die Produkte enthalten als Lösemittel Kohlenwasserstoffgemische, wie z.B. Naphtha oder Siedegrenzbenzin in der Größenordnung > 5 %.
Als weitere Lösemittel werden in diesen Produkten i.d.R. Acetate (z.B. n-Butyl-, Ethylacetat), Alkohole (z.B. 2-Propanol, Ethanol), Ketone (z.B. Aceton) eingesetzt.
Diese Druckgassprays werden z.B. in Werkstattbereichen bei Ausbesserungs- und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das kurzzeitige, kleinflächige Aufsprühen, jedoch nicht auf die großflächige Anwendung.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Propan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1800 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
n-Butan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Dimethylether
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1900 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 380 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Butanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Isopropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Ethylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 730 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
Dimethoxymethan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1600 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Isobutan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasserstoffgemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
WGK: Die Wassergefährdungsklassen sind innerhalb dieser Produktgruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.