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N,N-Dicyclohexylbenzothiazol-2-sulfenamid (DCBS)

Auszug aus:
Datenblatt

N,N-Dicyclohexylbenzothiazol-2-sulfenamid (DCBS): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

N,N-Dicyclohexylbenzothiazol-2-sulfenamid (DCBS) wird auch als Benzothiazyl-2-dicyclohexylsulfenamid oder S-Benzothiaol-2yl-N,N'-dicyclohexyl-thiohydroxylamin bezeichnet.
DCBS ist ein blass gelblich bis grauer Feststoff mit schwachem Eigengeruch, der in Platten und als beöltes Granulat vertrieben wird.
DCBS ist in Wasser nicht, jedoch in den meisten organischen Lösemitteln wie z.B. Ethanol, Aceton, Ethylacetat und Dichlormethan gut löslich.
Verwendung findet der Stoff als Vulkanisationsbeschleuniger bei der Herstellung technischer Gummiartikel und Reifen.
Ab ca. 200 °C Zersetzung.
Schmelzpunkt: > 96 °C
Flammpunkt: 180 °C
Zündtemperatur: 270 °C
Untere Explosionsgrenze: 10 g/m³
Die Stoff­daten (Zünd­tempe­ratur, untere Explo­sions­grenze, Staubexplosionsklasse) wurden Hersteller­informationen entnommen.
N,N-Dicyclohexylbenzothiazol-2-sulfenamid (DCBS)
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1321
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.