GisChem

Aluminiumpigmentpaste

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Aluminiumpigmentpaste: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Beim Befüllen und Entleeren von Behältern Folgendes beachten: Beim Ein­gießen aus Trans­port­behäl­tern Hebe­hilfen ein­setzen (z. B. Fass­mani­pulator). Offene Behälter soweit wie möglich ab­decken. Nicht verwen­dete Vorrats­gefäße ver­schließen. Paste an möglichst tiefgelegener Stelle in den Behälter einbringen. Vorrats- und Vorlage­behäl­ter gegen Weg­rollen und Umk­ippen sichern.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Zur Ab­deckung von Fuß­böden nur ableit­fähige Folien ver­wenden, Lack­reste auf dem Boden ver­meiden. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Zur Probe­nahme Plastik­kelle mit Holz­stab verwenden. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Chemi­kalien­bestän­dige Schutz­hand­schuhe tra­gen. Das geeignete Handschuhmaterial beim Hersteller des Stoffes er­fra­gen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter A-P2 (braun-weiß) oder Kombinationsfilter A-P3 (braun-weiß).

Körperschutz: Anti­sta­tische Schutz­klei­dung, z.B. Klei­dung aus Baum­wol­le und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.