Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von organisch-chemischen Prozessen sind dem/n Kapitel/n "07" zuzuordnen.
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von Klebstoffen, Dichtmassen sind dem/n Kapitel/n "0804" zuzuordnen.