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Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt ab 23 °C bis 60°C (entzündbar)

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt ab 23 °C bis 60°C (entzündbar): Erste Hilfe

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verun­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; auf Selbstschutz achten.
Haut mit viel Wasser, ge­gebe­nen­falls mit PEG 400 spülen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.
Bei Ver­schlucken besteht Ge­fahr ernster Lungen­schä­di­gung: Statio­näre Behand­lung not­wendig!
Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungen­ödem oder Pneu­mo­nitis.
Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)!
Sonstiges: Nerven­erkran­kungen durch Lösemittel sind mel­de­pflich­tige Be­rufs­krank­heiten (BK-Nummer 1317).

Mindeststandards