Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Gefährlicher Abfall nach AVV.
Spraydosen auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Auch bei der Entsorgung müssen die Bildung einer entzündbaren Atmosphäre und Druckaufbau verhindert werden. Deshalb müssen Verpackungen für Abfall-Spraydosen ausreichend belüftet und gefahrgutrechtlich zugelassen sein.
Sie müssen außerdem mit saugfähigem Material versehen sein, das Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält. Beförderung darf nur in belüfteten oder offenen Fahrzeugen erfolgen.