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Ungesättigte Polyesterharze, styrolhaltig 30 bis 60 % (Faserspritzen)

Auszug aus:
Datenblatt

Ungesättigte Polyesterharze, styrolhaltig 30 bis 60 % (Faserspritzen): Entsorgung

Durchtränkte Putztücher nur in widerstandsfähigen Behältern (z.B. aus Metall oder hochmolekularem Niederdruck-Polyethylen), die dicht verschlossen sind, sammeln.
Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Großvolumige Abfälle vor der Entsorgung mög­lichst staub­arm zerklei­nern.
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunst­stoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Kleinere Mengen von Verpackungen mit ausgehärteten Rest­in­hal­ten können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Stoff/Produkt-Abfälle aus orga­nisch-chemischen Pro­zessen sind i.d.R. gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle) und nach AVV dem Kapitel "07" zuzuordnen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Kunststoffabfälle aus der mechanischen Form­ge­bung (Späne) sind kein gefährlicher Abfall.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde können zur Schrott­verwertung abgegeben werden.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Kunst­stoff­behältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.

Mindeststandards