Laut TRGS 552 ist zu prüfen, ob aufgrund der Nitrosaminbildung beim Vulkanisieren von Gummimischungen mit DTDM dieser Stoff durch andere Produkte ersetzt werden oder auf vollkommen andere Gummimischungen zurückgegriffen werden kann.
Im Einzelnen werden in der TRGS 552 folgende Ersatzmöglichkeiten angegeben: Ein 1:1-Ersatz durch einen anderen Stoff ist nicht möglich. Es gibt neuartige Systeme, die allerdings nicht in allen Eigenschaften vergleichbar sind, auf die ggf. ausgewichen werden kann.