Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (TRGS 402): Einhaltung des AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.
Eine Einhaltung des Styrol-Grenzwertes ist bei den folgenden Verfahren allein durch technische Maßnahmen nicht immer möglich (siehe "Atemschutz"):
Säureschutzbau, Wickelarbeiten von großvolumigen Teilen sowie großflächige Laminierarbeiten (z.B. von Kabinenbooten, Herstellen von Fassaden für Schaustellerbetriebe).
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (TRGS 401):
Achtung! Styrol selbst weist nur mittlere Hautgefährdung auf. Sowohl die in den UP-Harzsystemen enthaltenen Inhibitoren (Phenole, Chinone) als auch die Härter und Beschleuniger sind jedoch als hautsensibilisierend eingestuft.
Eine hohe Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Spritzer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätzlich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrensänderung durchgeführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.