Laut TRGS 552 ist zu prüfen, ob aufgrund der Nitrosaminbildung beim Vulkanisieren von Gummimischungen mit ZEPC dieser Stoff durch andere Produkte ersetzt werden oder auf vollkommen andere Gummimischungen zurückgegriffen werden kann.
Im Einzelnen werden in der TRGS 552 folgende Ersatzmöglichkeiten angegeben: Ein 1:1-Ersatz durch einen anderen Stoff ist nicht möglich. Es gibt jedoch neuartige Systeme ohne Einbuße der Eigenschaften, auf die ausgewichen werden kann.