GisChem

Stickstoff, tiefgekühlt verflüssigt

Auszug aus:
Datenblatt

Stickstoff, tiefgekühlt verflüssigt: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Beim offenen Umgang mit tiefkalt verflüs­sig­ten Gasen funktionstüchtige Absaugung sicher­stellen (siehe Mindest­standards).
Gefäße nicht offen stehen lassen, um das Ein­kon­den­sieren von Sauer­stoff zu ver­mei­den (vgl. gefähr­liche Reak­tionen).
Kryolagerbehälter sollten nur kurz geöffnet werden; das ver­flüs­sigte Gas soll in an­gemes­senen Zeit­ab­stän­den voll­stän­dig aus­ge­tauscht werden.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dicht­heit ge­währ­leisten. Das Um­füllen soll­te nach Mög­lich­keit durch Drücken über Heber er­fol­gen.
Kryobehälter so transportieren, dass sie nicht umfallen oder herab­fallen können. Ladungs­sicherung ist bei jedem Trans­port er­for­der­lich.
Bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes (z.B. Raum­tem­pera­tur!) kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen.
Ein gefährlicher Einschluss des Flüssig­gases z.B. in Leitungen zwischen Absperr­organen muss vermie­den werden. Leitungen von Wärme­einflüssen fern­halten.
Beim Umgang von tiefkalten Flüssigkeiten in Dewar-Gefäßen sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Flüssiges Gas aus Dewar­gefä­ßen darf nicht zurück in Vor­rats­ge­fäße ge­ge­ben wer­den.
Tiefkalte Flüssigkeiten nur langsam und portions­weise in wärmere Gefäße oder Lösun­gen geben und den Be­hälter schwen­ken bzw. die Lösung rühren.
Auf Trockenheit achten, nur trockene Hilfs­mittel verwenden.
Zur Küh­lung von Bädern nach Mög­lich­keit Kühl­fin­ger, Kühl­wen­del oder Kühl­blöcke be­nutzen.
Tiefkühlung kann zu Materialschrumpfungen führen. Unterschied­liche Schrumpfungen verschie­dener Materi­alien können zu Leckagen oder zu Brüchen an z.B. verschraub­ten Flanschen oder ähn­lichen Verbin­dungen führen.
Keine brennbaren Materialien unterhalb von nicht isolierten Anlagen­teilen an­brin­gen oder lagern, sonst erhöh­te Brand­gefahr durch herabtropfenden konden­sierten Sauer­stoff möglich.

Mindeststandards