Spritzlackierarbeiten nur in Arbeitsbereichen ausführen, die mit einer technischen Entlüftung versehen sind. Hierzu sind z.B. Spritzkabinen oder Spritzstände mit optischer und akkustischer Anzeige der Fehlfunktion der Lüftung geeignet.
Zuluft in oberen, Absaugung im unteren Bereich des Raumes, d.h. Zu- und Abluft sind so zu führen, dass sowohl der beim Lackieren entstehende Spritznebel als auch Lösemitteldämpfe von frisch lackierten Teilen sicher erfasst werden.
Belastete Luft darf nicht in den Atembereich des Lackierers gelangen.
Bildung von Dämpfen und Nebeln an Ab- und Umfüllarbeitsplätzen vermeiden - auch dort funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Bei Spritzlackierarbeiten mit geringer Lackmenge (weniger als 0,5 kg pro Arbeitsschicht / ca. 4 m2 Lackfläche) sind auch Spritzwände geeignet.
Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise zeitliche oder räumliche Trennung von Spritzarbeiten und anderen Arbeiten, wirksame Belüftung oder - bei Arbeiten im Freien- Beachtung der Windrichtung.
Um die Schadstoffkonzentration in der Luft zu verringern, sollte das Spritzgerät möglichst senkrecht und nahe an der zu spritzenden Fläche geführt werden.
Dennoch sollte der Anteil von zurückgelenktem Sprühstrahl ("Rückprall") dahingehend vermieden werden, indem die äußere Gestalt des Werkstückes mitberücksichtigt werden.
Anpassung der Spritzstrahlbreite um den Anteil des verspritzten Beschichtungsstoffes ("Overspray") gering zu halten.
Zudem sollte der Zerstäubungsdruck möglichst gering gehalten werden, das Werkstück in möglichst kurzer Entfernung zur Absaugwand aufgestellt werden sowie immer in Richtung Spritzwand gespritzt werden.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Offene Behälter soweit wie möglich abdecken. Nicht verwendete Vorratsgefäße verschließen.
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeitsbereichen nur nach vorheriger Reinigung benutzen.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Flüssigkeit an möglichst tiefgelegener Stelle in den Behälter einbringen oder Flüssigkeitsstrahl längs der Behälterwand führen.
Hautgefährdung möglichst beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Diisocyanathaltige Produkte ab 0,1 % Diisocyanatgehalt dürfen nur industriell und gewerblich verwendet werden, wenn eine Schulung abgeschlossen ist. Dies ist eine Vorgabe gemäß REACH-Beschränkung.
Hersteller müssen Materialien für diese Schulungsmaßnahmen Diisocyanate zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden.