Ist der Stoff nach Herstellerangaben staubexplosionsfähig, sind spezielle Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Insbesondere ist die Gefahr der elektrostatischen Aufladung bei trockenem Kieselsäurenpulver sehr hoch. Daher:
Erden aller Teile, die sich gefährlich aufladen können. Prüffristen für Erdungseinrichtungen nach den gesetzlichen bzw. betrieblichen Erfordernissen, z.B. unter Berücksichtigung der Korrosion, festlegen.
Ansonsten gilt:
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brandlasten in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.