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Lösemittelhaltige Grundierung / Epoxidharz / System / Handanstrich

Auszug aus:
Datenblatt

Lösemittelhaltige Grundierung / Epoxidharz / System / Handanstrich: Brand- und Explosionsschutz

Explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument aus­weisen.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explo­sionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Nur explosionsgeschützte Geräte entsprechend der Zonen­ein­teilung ver­wenden.
Von Zündquellen fern halten, nicht rau­chen, offene Flammen ver­meiden, kriech­ende Dämpfe können auch in größ­erer Ent­fernung entzün­det werden.
Dämpfe nicht mit Flächen in Kontakt bringen, deren Ober­flächen­temperatur 80% der Zünd­temperatur des Stoffes/Pro­duktes über­schreitet.
Fußboden ableitfähig ausstatten, zur Abdeckung ab­leit­fähige Folien verwenden. Lackreste auf den Fuß­böden ver­mei­den.
Erdungseinrichtungen, z.B. Zangen, an leitfähigen und ableitfähigen Geräten und Hilfsmitteln, z.B. an Metall­behältern, anbringen.
Zur Probenahme isolierende Gegenstände, z.B. Plastikkelle mit Holzstab, bevorzugt verwenden.
Strömungsgeschwindigkeit beim Einfüllen begrenzen. Nur in ableitfähigen oder leitfähigen Gebinden handhaben.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Keine Putztücher aus aufladbarem Material verwenden.
Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeits­schluss leeren.

Mindeststandards