GisChem

Sprays, entzündbar

Auszug aus:
Datenblatt

Sprays, entzündbar: Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz.
Handschutz: In Abhängigkeit der Inhaltsstoffe der einzelnen Produk­te ist ein be­stän­diges Hand­schuh­material auszu­wählen (s. Sicher­heits­daten­blatt des Her­stellers).
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutz­hand­schuhen kann selbst eine Haut­gefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Trage­zeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutz­handschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Atemschutz: Bei kurz­zeitiger, klein­flächiger Anwen­dung ist Atem­schutz nicht erforderlich.
Im Bedarfsfall (z.B. bei Grenz­wert­über­schreitung) können Kombi­na­tions­filter A1-P2 (braun/weiß) einge­setzt wer­den.
Körperschutz: Zur Auswahl von Chemikalienschutz­kleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.

Mindeststandards