Augenschutz: Bei Spritzgefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben: Korbbrille.
Handschutz: In Abhängigkeit der Inhaltsstoffe der einzelnen Produkte ist ein beständiges Handschuhmaterial auszuwählen (s. Sicherheitsdatenblatt des Herstellers).
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen kann selbst eine Hautgefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Tragezeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Atemschutz: Bei kurzzeitiger, kleinflächiger Anwendung ist Atemschutz nicht erforderlich.
Sind im Gemisch Niedrigsieder enthalten (Siedepunkt ≤ 65°C, z.B. Aceton, Treibgase), bei Grenzwertüberschreitung: nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Körperschutz: Zur Auswahl von Chemikalienschutzkleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.