Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. (H413)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
GHS-Einstufung
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 4 (Aquatic Chronic 4), H413
Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.