GisChem

Organische Pigmente, pulverförmig

Auszug aus:
Datenblatt

Organische Pigmente, pulverförmig: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Unter organischen Pigmenten versteht man Farbmittel, die im Anwendungsmedium nahezu unlöslich sind.
Die jeweilige Farbe ist meist dem Handelsnamen zu entnehmen.
Organische Pigmente sind geruchlos und praktisch unlöslich in Wasser.
Sie werden hauptsächlich in Druckfarben, aber auch in Beschichtungsstoffen sowie zum Einfärben von Kunststoffen verwendet.
Organische Pigmente werden oft auch als pastöse Pigmentpräparationen verarbeitet, für die aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt in GisChem enthalten ist.
Die meisten organische Pigmente sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft, worauf sich das vorliegende Datenblatt bezieht.
Abweichend hiervon können einzelne Pigmente als Xi (Reizend) oder Xn (Gesundheitsschädlich) gekennzeichnet sein. In diesem Fall sind ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
WGK: Die Wasser­gefährdungs­klassen sind innerhalb dieser Pro­dukt­gruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.