Unter organischen Pigmenten versteht man Farbmittel, die im Anwendungsmedium nahezu unlöslich sind.
Die jeweilige Farbe ist meist dem Handelsnamen zu entnehmen.
Organische Pigmente sind geruchlos und praktisch unlöslich in Wasser.
Sie werden hauptsächlich in Druckfarben, aber auch in Beschichtungsstoffen sowie zum Einfärben von Kunststoffen verwendet.
Organische Pigmente werden oft auch als pastöse Pigmentpräparationen verarbeitet, für die aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt in GisChem enthalten ist.
Die meisten organische Pigmente sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft, worauf sich das vorliegende Datenblatt bezieht.
Abweichend hiervon können einzelne Pigmente als Xi (Reizend) oder Xn (Gesundheitsschädlich) gekennzeichnet sein. In diesem Fall sind ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
WGK: Die Wassergefährdungsklassen sind innerhalb dieser Produktgruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.