GisChem

1,2-Propylenglykol

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

1,2-Propylenglykol: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Bei Dämp­fen oder Ne­beln im Ab­zug ar­bei­ten und Front­schieb­er ge­schlos­sen hal­ten. Ge­fäße nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben.
Ver­sprühen bzw. Er­wär­mung ver­mei­den, sonst im ge­schlos­senen Ab­zug ar­bei­ten.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz. Bei Spritz­gefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen oder Stäuben: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.