GisChem

Tetrahydrophthalsäureanhydrid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Tetrahydrophthalsäureanhydrid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann Atem­wege, Augen, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Vor­über­gehend Husten, Übelkeit, Fieber mög­lich. Kann Augen­schaden, Bron­chial­asthma ver­ur­sachen. Personen mit Phthalsäureanhydriden-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bei Anreicherung von Feinstaub ist die Bil­dung explosionsfähiger Staub-Luft-Ge­mi­sche möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Reagiert mit starken Säuren und starken Lau­gen unter hef­tiger Wärme­entwicklung. Bil­det mit Feuchtig­keit, Wasser, Wasser­dampf ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Tetrahydrophthalsäure).
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)