GisChem

p-Toluolsulfonsäure

Auszug aus:
Datenblatt

p-Toluolsulfonsäure: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

p-Toluolsulfonsäure wird auch als Toluol-4-sulfonsäure, Tosylsäure oder 1-Methylbenzol-4-sulfonsäure bezeichnet.
Ist die Substanz in Wasser gelöst, so bildet sie eine gelbliche bis hellbraune, fast geruchlose Flüssigkeit.
Das Monohydrat bildet farblose, feuchtigkeitsanziehende Blättchen, die bei Verlust des Kristallwassers (56 °C, Vakuum) meist in eine leicht violett gefärbte Kristall-Masse übergehen. Der Geruch ist scharf stechend.
Die Substanz ist leicht wasserlöslich, löst sich gut in Alkohol und Ether.
Die wesentlichen Einsatzbereiche sind die Anwendung als Härtungsbeschleuniger für Gießformharze, für säurehärtende Lacke, Imprägnierharze, Kunstharzkitt und Epoxidharzklebstoffe.
Weiterhin wird die Substanz als Katalysator für Veresterungsreaktionen und in der Farbfotographie in Entwicklungsflüssigkeiten eingesetzt.
Salze der Toluol-4-sulfonsäure, insbesondere Natriumsalze, werden als Hydrotropika bzw. Hilfsmittel in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Monohydrat (Schuppenform).
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf ein Schwefelsäuregehalt < 5 % ( freie H2SO4 ).
Schmelzpunkt: 106 °C
Siedepunkt: 185 °C bis 187 °C
Flammpunkt: 180 °C
Ab 180 °C Zersetzung.
Zündtemperatur: 600 °C
Die Stoff­daten (Zünd­tempe­ratur) wurde Hersteller­informationen entnommen.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1127
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.