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Kaltreiniger für Teilereinigung

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kaltreiniger für Teilereinigung: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS08

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atem­wege tödlich sein (H304). Kann die Atem­wege, die Augen, der Ma­gen-Darm-Trakt und die Haut reizen. Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Appetit­losigkeit, Gleich­gewichts­störung, Konzen­trations­störungen, Müdig­keit, Schwin­del, Übelkeit mög­lich. Kann Rausch, Herz­rhythmus­störung, Leber­schaden, Nieren­schaden, Nerven­schaden, Blut­bild­veränderungen, Augen­schaden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H226). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bildung explo­sions­fähiger At­mos­phäre beim Ver­sprühen. Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Reagiert mit starken Säuren und starken Lau­gen unter hef­tiger Wärme­entwicklung.