Achtung
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226)
Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 3 (Flam. Liq. 3), H226
Ethanol ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet und der Eintrag ist ggf. um zusätzliche Einstufungen ergänzt worden.
Bei Konzentrationen unter 5 % entfällt die Einstufung als Flam. Liq. 3 und die Kennzeichnung mit GHS02 (Flamme) und H226.
Mögliche Änderungen gegenüber Anhang VI sowie spezifische Konzentrationsgrenzwerte und/oder M-Faktoren werden beim unverdünnten Stoff angegeben.