GisChem

Triethylentetramin

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Triethylentetramin: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt (H302 + H312). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Vor­über­gehend Husten, Kopf­schmerzen, Müdig­keit mög­lich. Kann Blut­bild­veränderungen, Leber­schaden, Lungen­ödem ver­ur­sachen. Personen mit Triethylentetramin-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Säuren, Säure­chloriden, Säure­anhydriden und Epoxidharzen. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Begünstigt (katalysiert) den Zerfall organischer Nitro­ver­bindungen. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)