GisChem

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt über 60°C

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt über 60°C: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atem­wege tödlich sein (H304). Kann Atem­wege, Augen, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Wieder­holter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen (EUH066). Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Appetit­losigkeit, Gleich­gewichts­störung, Konzen­trations­störungen, Müdig­keit, Schwin­del, Übelkeit mög­lich. Kann Nerven­schaden ver­ur­sachen.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Gefähr­liche Inhalts­stoffe können wie folgt rea­gieren: Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H411).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)