GisChem

Basische Reinigungsmittel, reizend (spezielle Anwendung)

Auszug aus:
Datenblatt

Basische Reinigungsmittel, reizend (spezielle Anwendung): Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Bei Überwachungstätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz.
Bei Spritz­gefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben: Korb­brille.
Handschutz: Handschuhe aus:
Polychloropren (CR; 0,5 mm), Butylkautschuk (Butyl; 0,5 mm).
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!
Die Handschuhmaterialien wurden auf der Basis der geeig­neten Hand­schuh­materialien für die einzelnen Inhalts­stoffe aus­gewählt.
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegen­über dem Stoff/Ge­misch ist unter Berücksichtigung der Einsatz­bedingungen beim Chemikalien-/Hand­schuh­hersteller zu erfragen oder zu prüfen (s. Checkliste-Schutzhandschuhe).
Bei Umgang mit Risiko­material und Schnitt­gefahr: Zusätzlich über den feuchtig­keits­dichten Schutz­hand­schuhen stich- und schnitt­hemmende Hand­schuhe der Sicher­heits­stufe 4 oder 5 tragen.
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutz­hand­schuhen kann selbst eine Haut­gefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Trage­zeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutz­handschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. Vollmaske/Halbmaske/filtrierende Halbmaske mit:
Partikelfilter P2 (weiß)
Es wird empfohlen, Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube einzusetzen (z.B. TH2P). Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
Körperschutz: Beim Abfüllen oder bei Spritzgefahr: Kunststoff­schürze und Kunststoff­stiefel.
Beim Versprühen: (Einweg-)Chemikalien­schutz­anzug und Kunststoff­stiefel.
Zur Auswahl von Chemikalienschutz­kleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.
Sonstiges: Auf der reinen und unreinen Seite sepa­rate per­sönliche Schutz­aus­rüstung tragen und nach Gebrauch reini­gen und desinfizieren.
Beim Umgang mit Risiko­material besteht die Mindest-Schutz­ausrüstung aus flüssig­keits­dichten und feuchtig­keits­abweisenden Schutz­hand­schuhen, Hygiene­schutz­kleidung, Schürze und Gummi­stiefeln.
Bei Spritzgefahr sind darüber hinaus Gesichts­- und Mund­schutz erforderlich.

Mindeststandards