Achtung
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann Blut und die ableitenden Harnwege schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H373)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. (P202)
Staub nicht einatmen. (P260)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. (P280)
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P301 + P312)
Verschüttete Mengen aufnehmen. (P391)
GHS-Einstufung
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Kapitel 3.9) - Kategorie 2 (STOT RE 2), H373
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1), H410
Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Die GHS-Einstufung in die Gefahrenklassen Akute Toxizität und Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) wurde aufgrund von vorliegenden und bewerteten toxikologischen Daten validiert.
Für Gemische gilt nach Anhang VI der CLP-Verordnung folgender Multiplikationsfaktor:
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend - M-Faktor (Multiplikationsfaktor): M=10
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend - M-Faktor (Multiplikationsfaktor): M=10