GisChem

Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 8 % bis unter 35 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 8 % bis unter 35 %: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

D-P006 Zutritt für Unbefugte v P003 Keine offene Flamme; Feue P022 Essen und Trinken verbote Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Wasser­stoff­peroxid-Reste auf keinen Fall wieder in Original­gebinde bzw. Vorrats­gefäße zurück­geben. Zersetzungs­gefahr! Gebinde unverzüglich an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurück bringen. Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Arbeitsräume sind regelmäßig zu reinigen. Wasser­stoff­peroxid-Reste in Leitungen durch Spülen mit Wasser entfernen. Anschlüsse für Füll- und Entnahmeleitungen eindeutig kennzeichnen, gegen Verschmutzungen sichern und regelmäßig auf einwandfreie Sauberkeit kontrollieren. Gegen unbefugte oder versehentliche Benutzung sichern. Beim Auflösen oder Verdünnen immer zuerst das Wasser und dann Wasser­stoff­peroxid zugeben! Temperatur kontrollieren! Unbedingt sauberes Wasser (destilliert oder vollentsalzt) zum Verdünnen verwenden!
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüf­teten Ort unter Licht­aus­schluss lagern. Lagerbedingungen beachten! Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter CO-P3 (schwarz/weiß).

Körperschutz: Beim Ver­dün­nen oder Ab­fül­len: Kunst­stoff­schürze!