Gefahr
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann vermutlich bei Einatmen Krebs erzeugen. (H351)
Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. (EUH212)
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (P261)
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. (P272)
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P333 + P313)
GHS-Einstufung
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318
Sensibilisierung der Haut (Kapitel 3.4) - Kategorie 1 (Skin Sens. 1), H317
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351 (Einatmen)
Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Hersteller- und Literaturangaben.
Die Einstufung gilt für alle Pulverprodukte, die mind. 1% Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser bis maximal 10µm im Gemisch enthalten.