GisChem

Flüssigmist

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Flüssigmist


Gefahren für Mensch und Umwelt

Ein­at­men von Gas kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Vor­über­gehend Benom­men­heit, Müdig­keit, Ohren­sausen, Übelkeit mög­lich. Bei höheren Konzentra­tionen be­steht Er­stickungs­gefahr.
Dämpfe mit durch Gärung gebildetem Methan sind leichter als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Atmosphäre.
WGK: allgemein wassergefährdend



Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen Schweres Atemschutzgerät trage

Freisetzung von Dämpfen vermeiden. Insbesondere an Ab-, Umfüll- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards) oder im Freien arbeiten. Behälter nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Spritz­ge­fahr: Gestell­brille!
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Aus­schließ­lich um­ge­bungs­luft­un­ab­hän­giges Atem­schutz­gerät ver­wen­den!



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseitigung größerer Mengen von verschüttetem Produkt persönliche Schutzausrüstung tragen: auf jeden Fall Atemschutz, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Schadgaskonzentration unterhalb der zulässigen Grenzwerte bleibt. Ver­schütte­tes Pro­dukt mit viel Wasser ver­dünnen und weg­spülen.
Bei Brand werden durch Erhitzung gefährliche Gase frei (z.B. Schwefelwasserstoff, Methan, Ammoniak). Produkt ist selbst nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Bei Methanfreisetzung gilt jedoch: Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Eine Entsorgung von Flüssigmist ist i.d.R. nicht nötig, da sämtlicher Flüssigmist in der Biogasanlage verwertet wird.