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Sauerstoff

Ganzes Dokument: Datenblatt


Sauerstoff


Einstufung GHS

GHS03 GHS04

Gefahr

Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. (H270)
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. (P220)
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. (P244)
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P410 + P403)

GHS-Einstufung
Oxidierende Gase (Kapitel 2.4) - Kategorie 1 (Ox. Gas 1), H270
Gase unter Druck (Kapitel 2.5) - verdichtetes Gas (Compr. Gas), H280

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Sauerstoff ist ein farb- und geruchloses, in Wasser nur wenig lösliches Gas, das sowohl in verdichteter Form in Druckgasbehältern als auch tiefkalt verflüssigt in den Handel kommt.
Sauerstoff selbst ist unbrennbar, er unterhält und fördert die Verbrennung jedoch.
Schon eine geringe Anreicherung gegenüber dem natürlichen Sauerstoffgehalt von ca. 21 % bewirkt eine Steigerung von Verbrennungsgeschwindigkeit und Verbrennungstemperatur sowie eine Erniedrigung von Flammpunkt und Zündtemperatur.
Sauerstoff wird vielfältig für Verbrennungsprozesse und als Oxidationsmittel verwendet. In chemischen Prozessen wird Sauerstoff z.B. für die Erzeugung von Schwefel- und Salpetersäure, Ethylenoxid, Acetylen und Essigsäure verwendet.
Wichtig sind auch die industrielle Verwendung in der Metallurgie, beim Autogenschweißen, beim Schmelzen in der Glasindustrie, bei der Aufbereitung von Trink- und Abwasser und für die Ozonerzeugung.
Daneben wird Sauerstoff auch als Atemgas in der Medizin und vielfältig in chemischen und biotechnologischen Laboratorien eingesetzt.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf gasförmigen Sauerstoff in Druckgeräten wie z.B. Druckgasflaschen, Druckgasbündeln, Kartuschen im Labor.
Schmelzpunkt: -219 °C
Siedepunkt: -183 °C


WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 743


Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre ist nicht möglich.
Reagiert mit star­ken Reduktionsmitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
Kontakt mit brennbaren Stoffen, wie z.B. organischen Stoffen, Fetten, Ammoniak, Verunreinigungen wie z.B. Rost kann zur Ent­zün­dung, teilweise sogar zur Explosion führen.
Zu den brennbaren Substanzen zählen sogar Stoffe, die sonst nur schwer entflammbar sind, z.B. auch Metalle.
Bei unkontrollierter Reak­tion besteht Explosions­gefahr.
Aufgrund der Brandgefahr sind viele gängige Werkstoffe ungeeignet. Eine Liste geeigneter Stoffe finden Sie im Merkblatt der BG RCI, M034 Anhang 1 zu Anlage 2 sowie im Merkblatt M034-1.
Ergänzend sind im Merkblatt M034-2 Armaturen, Schläuche und Anlagenteile aufgelistet, die von der BAM zum Einsatz in Anlagenteilen für Sauerstoff als geeignet befunden worden sind.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Anlagen sind auf Dauer technisch dicht auszuführen (Ausnahme: betriebsbedingte Gasaustrittsstellen). Anlagen einschließlich Rohrleitungen und Schlauchleitungen und Gelenkrohre sind auf Dichtheit zu prüfen (s. Checkliste-Dichtheitsprüfung).
Räume sind so zu lüften (siehe Mindeststandards), dass keine gefährliche Sauerstoffanreicherung entstehen kann.
Ist das Austreten von Gas nicht sicher aus­zu­schließen, im Ab­zug arbei­ten, Front­schieber ge­schlossen hal­ten.
Abge­saugte Luft nicht zu­rück­führen.
Sauerstoff unter Druck darf nicht anstelle von Druckluft verwendet werden.
Die Gasentnahme muss über einen Druck­min­derer erfolgen.
Bei der nächsten Inbetriebnahme einen gefährlichen Druckstoß vermeiden, dazu beim Außerbetriebnehmen von einstellbaren Druckminderventilen wie folgt vorgehen:
Flaschenventil schließen. Druckminderventil auf "Null" stellen (Ventilentlastung). Hierzu die Einstellvorrichtung nach links bis zum Anschlag (bzw. auf "Null") drehen.
Bei Druckminderventilen mit Regulierschraube diese soweit nach links drehen, bis sie ganz leicht geht.
Für Sauerstoff dürfen nur Druckmessgeräte und Druckminderer mit der Aufschrift "Sauerstoff! Öl- und fettfrei halten" verwendet werden.
Rändelmuttern zum manuellen Anschließen der Druckminderventile niemals mit Rohrzangen oder anderen Werkzeugen fixieren, sondern nur mit der Hand anschließen.
Bei der Nutzung von Werkzeugen besteht die Gefahr, dass Späne von den Gewindeflanken abgeschert werden und dann in das Druckminderventil gelangen können. Eine Zündung als Folge eines unbeabsichtigten Druckstoßes könnte dadurch auftreten.
Einzige Ausnahme: Wenn an der Stelle der Rändelmutter eine Sechskantüberwurfmutter vorliegt, kann fachgerechtes Werkzeug genutzt werden.
Bei Befüll- und Entleervorgängen Gasaus­tritt ver­meiden, z.B. durch Gaspen­delung und Einsatz absperr­barer flexib­ler Leitungen.
Bei Transport der Druckgasflaschen Flaschen­ventil schließen und durch Ventil­schutz­kappe sichern.
Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen! Zum Transport stets einen Flaschenwagen benutzen.
Druckgasbehälter (Flaschen) gegen Umfallen oder Herabfallen sichern. Druckgasflaschen aufrecht stehend lagern, gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. mit einer Kette), nicht in Fluchtwegen, an Türen oder in Durchgängen abstellen.
Druckgasbehälter (Flaschen) und Lagerbe­hälter vor mechanischer Beschädigung schützen, z.B. durch An­fahrschutz, Abschrankung, Schutzabstand.
Leitungen für Sauerstoff sowie betriebsmäßig zu betätigende Anschluss- oder Entnahmestellen an Sauerstoff-Leitungen müssen durch Farbanstrich, Aufschrift oder Schilder in hellblau gekennzeichnet sein.
An sauerstoffführenden Anlagen und Anlageteilen dürfen nur geprüfte und für geeignet befundene Dichtwerkstoffe und Gleitmittel verwendet werden. Eine Liste der von der BAM geprüften Werkstoffe finden Sie im Merkblatt der BG RCI M 034-1.



Gesundheitsgefährdung

Ein­at­men von reinem Sauer­stoff über einen länge­ren Zeit­raum kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Hautkontakt mit flüssigem Sauerstoff kann Erfrie­rungen hervor­rufen.
Kann die Atemwege reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembe­schwerden kön­nen auf­tre­ten.



Brand- und Explosionsschutz

Sauerstoff fördert die Verbrennung und erhöht damit die Brandgefahr auch bei sonst schwer entflammbaren Stoffen. Daher Freisetzen von Sauerstoff vermeiden.
Falls mit betriebsbedingter Sauerstoffanreicherung zu rechnen ist: nur im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Wegen der Gefahr einer Entzündung müssen alle mit Sauerstoff in Berührung kommenden Geräte und Apparateteile für den Sauerstoffbetrieb gereinigt und sauber sein, soweit das technisch möglich ist.
Sie müssen insbesondere frei sein von Schlacke, Rost, Schweißrückständen, Strahlmaterial, Öl, Fett und Lösemitteln und anderen Fremdstoffen und -partikeln wie Verpackungsmaterial, Rostschutzmitteln und Bearbeitungsspänen.
Auch eine Berührung mit ölhaltigen Putzlappen oder fettigen Fingern ist zu vermeiden, mit Öl oder Fett verschmutzte Kleidung darf beim Umgang mit Sauerstoff nicht getragen werden.
Hinweise auf Reinigungsverfahren und geeignete Reinigungsmittel sowie weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie z.B. ausführlich im Merkblatt der BG RCI M 034 "Sauerstoff".
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zus­tän­dige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufs­ge­nossenschaft.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Gasen oder Aerosol vermeiden.
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Durchgaste Kleidung wechseln und von Zündquellen entfernt lüften.



Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Gestellbrille mit Seiten­schutz ist in Laboratorien ständig zu tragen. Ausnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Bei Spritz­gefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben: Korb­brille.
Bei Arbeiten mit erhöhtem Gefährdungs­poten­zial, z.B. Instand­haltungs­arbeiten, ist zusätz­lich ein Schutz­schirm zu empfeh­len.
Handschutz: Bei Transport gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gege­benenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Fußschutz: Bei der Handhabung von mobilen Druck­geräten wie z.B. Druck­gasflaschen Schutz­schuhe mit inte­grierter Stahl­kappe tragen.



Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbil­dungs­zieles er­forderlich und die Aufsicht durch einen Fach­kundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheits­technische Betreu­ung gewährleistet ist.



Schadensfall

Bei störungsbedingtem Gasaustritt - wenn gefahrlos möglich - Gas­zufuhr ab­sperren oder Leck schließen.
Raum anschließend lüften.
Undichte Druckgasbehälter (Flaschen) nur dann ins Freie transportieren, wenn aufgrund der geringen Leckrate keine unmittelbare Gefahr erkennbar ist. Im Freien Inhalt vorsichtig und gefahrlos abblasen lassen.
Dabei auf die Vermeidung von Zündquellen und Brandlasten achten.
Produkt ist nicht brennbar, im Brand­fall Lösch­maß­nahmen auf Um­gebung ab­stimmen.
Vorsicht! Produkt ist brandfördernd und begün­stigt daher die Ent­stehung und Ver­brei­tung von Bränden.
Bei Brand in der Umgebung unter Beachtung des Selbstschutzes gefüllte Druckgasbehälter aus dem Gefahrenbereich bringen. Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen.
Mit Sauerstoff durchtränkte Kleidung unbedingt von Zündquellen fernhalten (extreme Brandgefahr!).
Bei Brand in der Um­gebung Be­hälter mit Sprüh­wasser kühlen.
Berst­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Feuerwehr über das Vorhandensein und die Standorte von Druckgasbehältern (Flaschen) oder Lagerbehältern informieren.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Zum Ablöschen brennender Kleidung und Kühlung von Brandwunden haben sich Notduschen bewährt. Diese sollten innerhalb einer Minute erreicht werden, um irreversible Verbrennungsschäden der Haut zu vermeiden.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekonta­mina­tion, Vital­funk­tionen), kein spe­zifi­sches Anti­dot be­kannt.



Entsorgung

Druckgasbehälter (Flaschen) nicht bis zum völligen Druckausgleich entleeren.
Leere Druckgasflaschen kennzeichnen und an den Lieferanten zurückgeben. Defekte Druckgasflaschen kennzeichnen und Lieferanten informieren.



Lagerung

Druckgasbehälter (Flaschen) bzw. Lagerbehälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Flaschen gegen Umfallen sichern, nur mit Ventilschutz lagern.
In Arbeitsräumen darf maximal eine Gasflasche gelagert werden, wenn diese ein Nennvolumen von maximal 50 kg aufweist (akut toxische Gasen der Kategorie 1, 2 oder 3: nur bis 0,5 l oder 1 kg Nennvolumen).
Eine Lagerung in Sicherheitsschränken nach EN 14470-2 ist ebenfalls zulässig.
Der Sicherheitsschrank muss an eine technische Lüftung angeschlossen sein, die einen 10-fachen Luftwechsel gewährleistet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 2A.