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N,N-Dimethylanilin in Styrol

Auszug aus:
Datenblatt

N,N-Dimethylanilin in Styrol: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Die Produktgruppe N,N-Dimethylanilin in Styrol umfasst ca. 5-10%ige Gemische von N,N-Dimethylanilin (auch bezeichnet als N,N-Dimethylphenylamin) in Styrol.
Es befinden sich auch andere Zubereitungen, z.B. mit Butylbenzylphthalat als Lösungsmittel im Handel.
Produkte dieser Gruppe sind flüssig, haben eine gelbliche Farbe und einen schwachen bis aromatischen Geruch. Sie sind gut löslich in den meisten organischen Lösungsmitteln wie Alkohol, Ether und Estern und wenig löslich in Wasser.
Verwendet werden diese Produkte als Polymerisationsbeschleuniger für ungesättigte Polyesterharze.
Die Einstufung der akuten Toxizität kann aufgrund der Berück­sichtigung der LD50/LC50-Werte und der genauen Konzentrationen der Inhaltsstoffe bei der Berechnung von der hier angegebenen Einstufung ab­weichen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Flammpunkt: ca. 35 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
N,N-Dimethylanilin
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 25 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Styrol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 86 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenz­wert: 600 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten oder Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.