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N-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin (IPPD)

Auszug aus:
Datenblatt

N-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin (IPPD): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

N-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin (IPPD) wird auch als 4-Isopropylaminodiphenylamin bezeichnet.
Es handelt sich um einen charakteristisch stechend riechenden Feststoff, der meist als Schuppen oder Granulat vertrieben wird. Die Schuppen sind hellgrau bis dunkelbraun, während das Granulat eine braune bis violette Färbung aufweist.
IPPD ist sehr schwer in Wasser, sehr gut in Alkohol sowie Aceton, Ethylacetat, Methylenchlorid, Benzin und aromatischen Lösungsmitteln löslich.
Verwendung findet IPPD bei der Kautschukherstellung: vor allem im Reifensektor, aber auch in technischen Gummiartikeln wird der Stoff als Alterungsschutzmittel (Antiozonant) und Inhibitor eingesetzt.
Handelsnamen sind z.B. Rhenogran IPPD, Santoflex IPPD, Vanox 3C, Dusantox IPPD, Vulkanox 4010 NA/LG.
Schmelzpunkt: 72 °C bis 76 °C
Siedepunkt: 312 °C
Flammpunkt: 172 °C
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: > 500 °C
N-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin (IPPD)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1336
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.