Antimon-III-oxid wird auch als Antimontrioxid, Antimonweiß, Diantimontrioxid oder Antimonblüte bezeichnet und ist ein weißer, in der Hitze gelber, kristalliner, geruchloser Feststoff.
Der Stoff ist unlöslich in Wasser und organischen Lösemitteln, sowie löslich in Säuren und Laugen wie z.B. Salzsäure, Weinsäure, Alkalihydroxid- und Alkalisulfid-Lösungen.
Verwendung findet Antimon-III-oxid als Flammschutzmittel in technischen Gummiartikeln und anderen Kunststoffen, ebenso als Beizmittel und als Bestandteil von Emaille-Farben.
Schmelzpunkt: 656 °C
Siedepunkt: 1456 °C
Antimon-III-oxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,006 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 8-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Antimon und seine Verbindungen, angegeben als Sb (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 979
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.