Aceton wird auch als 2-Propanon oder Dimethylketon bezeichnet und ist eine farblose, leicht flüchtige, süßlich riechende Flüssigkeit.
Sie ist mit Wasser vollständig mischbar sowie in organischen Lösemitteln, wie z.B. Ethanol oder Diethylether.
Aceton wird als Extraktions- und Kristallisationsmittel sowie als Lösemittel für zahlreiche Substanzklassen eingesetzt, wie z.B. für:
Öle (auch etheriche), Harze (z.B. Vinyl-, Acryl-, Silikonharze, Klebstoffe, lacke, Abbeizmittel, Asphalt, Acetyl- und Nitrocellulose, Acetylen (in Druckgasflaschen) sowie in der Kosmetikindustrie, z.B. als Nagellackentferner.
Aufgrund der sehr guten Lösungseigenschaften wird es auch als Reinigungsmittel, z.B. in der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzt.
Der Stoff wird in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe genannt. Es besteht eine Meldepflicht bezüglich verdächtiger Transaktionen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -95 °C
Siedepunkt: 56 °C
Flammpunkt: < -20 °C
Zündtemperatur: 535 °C
Untere Explosionsgrenze: 2,5 Vol.-% bzw. 60 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 13 Vol.-% bzw. 310 g/m³
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,5 ml/m³ - 1000 ml/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Aceton, Grenzwert: 80 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 6
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.