Toluol wird auch als Methylbenzol, Phenylmethan oder Toluen bezeichnet. Es ist eine farblose, aromatisch riechende Flüssigkeit.
Toluol ist sehr wenig wasserlöslich. Gut löslich ist die Substanz in Ethanol, Aceton, Diethylether, Eisessig oder Chloroform.
Toluol wird als Lösemittel für Natur- und Kunstharze, in der Farben-, Lack- und Klebstoffindustrie sowie als Bestandteil von Reinigungsmitteln in der Metallreinigung eingesetzt.
Einsatzgebiete im Lackbereich sind z.B. Nitrocelluloselacke, Einbrennlacke auf Basis von Harnstoffharzen, Melamin- und Phenol-Formaldehydharzen, Alkydharzlacke; für Farben, z.B. Farben auf Basis von Chlorkautschuk, Polystyrol, Acrylharzen.
Weiterhin ist Toluol ein wichtiger Rohstoff bei chemischen Synthesen für eine Vielzahl von Produktgruppen.
In verschiedenen Produkten für Haushalt und Gewerbe ist es enthalten, z.B. in PVC-Klebstoffen, Sprays zur Kunststoffbeschichtung, Abbeizern und Industriereinigern.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: s. Nr. 48 in VO
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -95 °C
Siedepunkt: 111 °C
Flammpunkt: 6 °C
Zündtemperatur: 535 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,1 Vol.-% bzw. 42 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,8 Vol.-% bzw. 300 g/m³
Toluol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 0,6 mg/m³ - 153 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Toluol, Grenzwert: 600 µg/l, Untersuchungsmaterial: Vollblut, Probenahmezeitpunkt: unmittelbar nach Exposition; Untersuchungsparameter: Toluol, Grenzwert: 75 µg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende; Untersuchungsparameter: o-Kresol (nach Hydrolyse), Grenzwert: 1,5 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 194
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.