n-Butylacetat wird auch als 1-Butylacetat, Essigsäurebutylester oder Ethansäurebutylester bezeichnet.
Es ist eine farblose Flüssigkeit mit mildem, fruchtartigem Geruch. n-Butylacetat ist wenig wasserlöslich, löst sich dagegen gut in Ethanol, Diethylether, Propylenglykol und Aceton.
Der Stoff löst zahlreiche Substanzklassen wie z.B. Cellulosenitrat, Chlorkautschuk, chloriertes PVC, Polyvinylacetat, Polyacrylate und -methacrylate, Vinylchlorid-Copolymere, Polystyrol, Alkydharze, Naturharze und Öle.
Es ist eines der gebräuchlichsten Lösemittel für Farben und Lacke, z.B. für Polyurethanlacke, Epoxidlacke, Druckarben und Abbeizer.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -77 °C
Siedepunkt: 126,5 °C
Flammpunkt: 27 °C
Zündtemperatur: 390 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,2 Vol.-% bzw. 58,5 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,5 Vol.-% bzw. 360 g/m³
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 3,1 mg/m³ - 36 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 42
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.